Faustformel · Rechtsstand 2026
Wie hoch wird die Abfindung?
Monatsverdienst mal Jahre mal Faktor. Mit Verhandlungsspanne, gerichtlicher Obergrenze und jeder Norm im Rechenweg. Für Arbeitgeber und HR.
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01Einordnung
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Eine Trennung steht an?
HRklar bereitet das Gespräch vor und setzt den Aufhebungsvertrag auf.
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Über dem, was ein Gericht festsetzen dürfte.
HRklar prüft mit dir das Prozessrisiko, bevor du ein Angebot machst.
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Ohne Kündigungsschutz selten ein Anspruch.
HRklar hilft beim Abwägen, ob sich ein Aufhebungsvertrag trotzdem lohnt.
02Rechenweg
Was nach Steuern bleibt, rechnet der Abfindung-Netto-Rechner von Lohnklar. Kündigungsfrist, Kosten gegenüber der Weiterbeschäftigung und Folgen fürs Arbeitslosengeld rechnet der Abfindungsrechner von HRklar.
Abfindung brutto–
Einordnung03Aus dem Magazin
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Die Faustformel ist der Startpunkt, das Prozessrisiko bestimmt den Preis. Was den Faktor treibt und wie du ein Angebot aufbaust.
Häufige Fragen
Hat jeder gekündigte Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Pflicht wird eine Abfindung nur in Sonderfällen: wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG anbietet und keine Klage kommt, wenn ein Sozialplan sie vorsieht (§ 112 BetrVG), wenn ein Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst (§§ 9, 10 KSchG) oder als Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG). Meist entsteht sie im gerichtlichen Vergleich oder im Aufhebungsvertrag.
Wie berechnet man die Abfindung?
Die Faustformel lautet: Monatsverdienst mal Beschäftigungsjahre mal Faktor. Das Gesetz nennt in § 1a KSchG den Faktor 0,5. Im Vergleich und im Aufhebungsvertrag ist der Faktor Verhandlungssache. Er steigt, wenn die Kündigung vor Gericht wackelt, die Person lange dabei ist oder besonderen Kündigungsschutz hat.
Was gehört zum Monatsverdienst?
Alles, was im letzten Monat an Geld und Sachbezügen zusteht (§ 10 Abs. 3 KSchG): das Bruttogehalt, regelmäßige Zulagen, der geldwerte Vorteil des Dienstwagens und anteilig die Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt. Überstunden zählen nur, wenn sie regelmäßig anfallen.
Wie wird die Betriebszugehörigkeit gerundet?
Mehr als sechs Restmonate zählen als volles Jahr (§ 1a Abs. 2 S. 3 KSchG). Zehn Jahre und sechs Monate bleiben zehn Jahre, zehn Jahre, sechs Monate und ein Tag werden elf.
Gibt es eine Obergrenze für die Abfindung?
Nur, wenn ein Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst: höchstens 12 Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren 18 Monatsverdienste (§ 10 KSchG). Im Aufhebungsvertrag und im Vergleich gibt es keine Grenze.
Zahlt der Arbeitgeber Sozialversicherung auf die Abfindung?
Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ist aber lohnsteuerpflichtig. Was nach Steuern bleibt, rechnet der Abfindung-Netto-Rechner von Lohnklar.